Freie Plätze: U3 erst ab 2026

FAQ

Ab wann kann ich mein Kind anmelden?

- Am besten rufen Sie mich umgehend an und wir vereinbaren einen Termin. 

-Bis Ende Februar 2023 bin ich noch in meinem regulären Beruf tätig-

Ab wann beginnt die Betreuung?

- Die Betreuung startet nach erfolgreicher Eingewöhnungsphase.

-Die Termine für die Eingewöhnung starten ab 01. März 2023-

Wie viele Kinder und welchem Alter werden anwesend sein?

- Ich betreue bis zu fünf Kleinkinder gleichzeitig, zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr. 

- Die Anzahl der anwesenden Kinder ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten.

Gehen ich mit den Kindern auch raus?

- Natürlich gehen wir auch raus, um die Natur zu erkunden. Wir werden auch bei schlechtem Wetter mit der entsprechenden Bekleidung rausgehen.

Bekommt mein Kind Verpflegung?

- Bitte geben Sie ihrem Kind eine Fesberbox mit, mit dem was es gerne isst. (Etwas zum Frühstücken und etwas zum Mittagessen, das Mittagessen kann ich gern erwärmen) Ein Obstteller und Knabbersachen biete ich den Kindern an.

Wann und wieviel Urlaub nehme ich?

- Als Tagespflegepersonen werden uns vom Landratsamt 11 Monate Betreuungszeit vergütet, somit werde ich vier Wochen Urlaub in Anspruch nehmen. 

-Meine Urlaube und Brückentage werden frühzeitig kommuniziert-

Nehmen Sie einen Zuschlag?

- Je Betreuungsstunde, werde ich Ihnen einen festen Betrag in Rechnung stellen.